Präventions- und Schutzkonzepte

für Vereine, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen

Symbolbild Gewalt

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Sexualisierte Gewalt, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche, geht alle etwas an. Übergriffe, beginnend mit verbalen Belästigungen über unerwünschtes Anfassen bis hin zu erzwungenem Geschlechtsverkehr kommen noch immer viel zu häufig vor. Traurige Beispiele haben dies gerade erst in jüngster Vergangenheit gezeigt.

Institutionen, die auf den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen besonderen Wert legen, sollten dieses schwierige Thema offensiv angehen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen Sportverein, einen Kindergarten oder eine Schule handelt.

In aller Munde ist derzeit das interne „Präventions- und Schutzkonzept“, das von vielen Einrichtungen erstellt werden soll, diese jedoch häufig überfordert, da das Thema sehr komplex ist und viel Fachwissen benötigt. 

 

Dabei lassen sich gerade mit diesen Konzepten überaus wichtige Botschaften vermitteln:

  • Auf der Ebene der Mitarbeiter*innen: „Wir unterstützen Dich. Wir sorgen für Handlungskompetenz und optimale Rahmenbedingungen.“
  • Auf der Ebene der Eltern: „Bei uns ist Ihr Kind bestmöglich geschützt!“
  • Auf der Ebene Kinder/Jugendlichen: „Hier kannst Du offen reden, wenn etwas nicht passt!“
  • Auf der Ebene der potenziellen Täter*innen: „Bei uns hast Du keine Chance, denn wir schauen hin!“

Das „Gesamtpaket“

Das Wesentliche ist das „Gesamtpaket“:
Die Präventions- und Schutzkonzepte sind jedoch nur ein Baustein im großen Ganzen.

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Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, sowie Kinderbetreuungseinrichtungen sind mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes von 2012 von Gesetzes wegen dazu angehalten, sogenannte „Vereinbarungen“ mit den Kreisjugendämtern abzuschließen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Dies geschieht bei den Vereinen nach §72a SGB VIII und bei den Kinderbetreuungseinrichtungen zusätzlich noch nach §8a SGB VIII.

 In diesen Vereinbarungen werden i.d.R. drei wesentliche Forderungen aufgestellt:

1. Ausschluss der Tätigkeit „einschlägig“ vorbestrafter Personen innerhalb der eigenen Reihen

2. Erstellung eines internen Präventions- und Schutzkonzepts

3. Schulung (auch „Sensibilisierung“ oder „Qualifizierung“ genannt) der Mitarbeiter*innen zum Thema sexualisierte Gewalt

siehe hierzu die Mustervereinbarung der KVJS
siehe hierzu den Flyer für Kitas 
Interview des Judo-Magazins zum Thema „Wichtigkeit von Präventions- und Schutzkonzepten“ mit Marc Louia

Verein Symbolbild

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Schulen schließen keine Vereinbarungen ab; sie haben aufgrund anderer Gesetze jedoch die gleichen Pflichten wie Vereine und Kinderbetreuungseinrichtungen. Aktuell ist seit Juni 2018 in Baden-Württemberg die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ gestartet, die Vorgaben für den schulischen Bereich macht. Gemäß Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann sollen Schulen hierbei:

1. Ein internes Präventions- und Schutzkonzept erstellen

2. Die Lehrkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt schulen und

3. die Schüler*innen in ihrer Medienkompetenz stärken

siehe hierzu den Presseartikel zur Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“

siehe hierzu die Homepage „Schule gegen sexuelle Gewalt“

Schule Symbolbild

Professionelle Unterstützung

Projekt N.E.I.N. bietet Ihnen professionelle Unterstützung in den unterschiedlichsten Bereichen:

Vortrag "Präventions- und Schutzkonzepte"

Vortrag zum Thema „Präventions- und Schutzkonzepte“ (rechtliche Grundlagen, Bausteine, Inhalte, Umsetzungsvorschläge)

Schulung "Sexualisierte Gewalt"

Die vom Kultusministerium und WLSB anerkannte Schulung von Lehrkräften / Erzieher*innen / Mitarbeiter*innen zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ (Rechtsgrundlagen, Strafbarkeiten, Täterstrategien, Interventionsleitfaden, Prävention, usw.)

Fortbildung zum Thema "Kindesmisshandlung"

10 Kapitel des Präventions- und Schutzkonzeptes

Das gemeinsame Erarbeiten der 10 Kapitel des Präventions- und Schutzkonzeptes für Ihre Institution